Arbeitsbeziehungen und Sozialer Dialog 2010

Ziele

Die Mittel dieser Haushaltslinie sind zur Finanzierung von Beihilfen zur Förderung des Sozialen Dialogs auf branchenübergreifender und sektoraler Ebene bestimmt. Diese Maßnahmen sollten die Sozialpartnerorganisationen dabei unterstützen, sich den allumfassenden Herausforderungen
der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik zuzuwenden, wie sie in der EU-Strategie von Lissabon und in der Mitteilung der Kommission über die erneuerte Sozialagenda aufgeführt sind.

Die Ziele dieser Aufforderung schließen Maßnahmen ein, welche die Modernisierung des Arbeitsmarkts, die Antizipierung und Bewältigung des Wandels, Flexicurity, Mobilität und Migration, die Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern, Beiträge zur Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, zur Vereinbarkeit von Berufs und Familienleben, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen sowie aktives Älterwerden, aktive Eingliederung und menschenwürdige Arbeit ansprechen.
Maßnahmen, welche sich der beschäftigungspolitischen und sozialen Dimension der EUPrioritäten im Zusammenhang mit einer Antwort auf die gegenwärtige Wirtschaftskrise widmen, den Klimawandel ansprechen und die EU 2020 (die Lissabon-Nachfolgestrategie)vorbereiten, sind besonders begrüßenswert.

Die Ziele wurden in zwei Unterprogrammen festgelegt:
I. Förderung des Sozialen Dialogs auf europäischer Ebene
II. Verbesserung des Kenntnisstandes im Bereich der Arbeitsbeziehungen

Maßnahmen/Methoden

I Förderung des Sozialen Dialogs auf europäischer Ebene
  • Maßnahmen zur Vorbereitung des europäischen Sozialdialogs, beispielsweise vorbereitende Erhebungen, Begegnungen und Konferenzen;
  • Maßnahmen im Rahmen des Sozialen Dialogs gemäß Artikel 154 und 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, beispielsweise Verhandlungen, Vorbereitungssitzungen für Verhandlungen oder Maßnahmen in Bezug auf die Umsetzung ausgehandelter Vereinbarungen bzw. anderer ausgehandelter Ergebnisse;
  • Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsprogramms der europäischen Sozialpartner (beispielsweise die Veranstaltung von Rundtischgesprächen, Erfahrungsaustausch und Vernetzung von Schlüsselakteuren);
  • Monitoring und Follow-up des europäischen Sozialdialogs, beispielsweise Konferenzen und andere Initiativen zur Verbreitung der Ergebnisse des europäischen Sozialdialogs durch europäische oder nationale Veranstaltungen oder durch gedruckte oder elektronische Veröffentlichungen (einschließlich ihrer Übersetzung);
  • Maßnahmen zum Capacity building der Sozialpartner im Hinblick auf den Europäischen Sozialen Dialog, mit einem besonderen Augenmerk auf die neuen Mitgliedstaaten und Kandidatenländer (beispielsweise durch Informations- und Bildungsseminare usw.);
  • Maßnahmen der Sozialpartner zur Beteiligung an der Strategie von Lissabon, insbesondere die die Beschäftigung betreffende Komponente, sowie Maßnahmen zur Durchführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) und zur Überwachung und Beurteilung ihrer Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte.
II Verbesserung des Kenntnisstandes im Bereich der Arbeitsbeziehungen:
  • allgemeine Seminare und Konferenzen zum Thema Arbeitsbeziehungen (einschließlich vorbereitender Studien), Rundtischgespräche, Erfahrungsaustausch und Vernetzung von Schlüsselakteuren und/oder Experten;
  • Initiativen zur verstärkten Erhebung und Auswertung von Informationen über die nationalen Systeme der Arbeitsbeziehungen und über Entwicklungen;
  • Initiativen zur Verbreitung von Informationen über wirksame Verfahren im Bereich der Arbeitsbeziehungen (einschließlich erfolgreicher Formen der Beteiligung der Arbeitnehmer);
  • Initiativen, die zur Vorbereitung oder Nutzung (Vorstellung, Diskussion und Verbreitung) des Berichts „Arbeitsbeziehungen in Europa“ der Europäischen Kommission beitragen.

Antragsberechtigt

  • Sozialpartner (europäisch, national, regional)
  • Organisationen, die sich mit Arbeitsbeziehungen befassen (gemeinnützige Organisationen, Forschungseinrichtungen, Hoch-schulen, gemeinnützige Netzwerke)
  • staatliche Stellen
  • Internationale Organisationen (zum Beispiel UN-Agenturen, die im Bereich Arbeitsbeziehungen und sozialer Dialog tätig sind)

Verantwortlich

Europäische Kommission – GD EMPL/F.1
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit
J-54 01/004
B-1049 Brüssel
Belgien

Einreichungsfrist Ende

31.08.2010

Quelle

Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010. VP/2010/001. Haushaltslinie 04.03.03.01 - Arbeitsbeziehungen und Sozialer Dialog