Pilotprojekte zur Beschäftigung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung

Ziele

Finanzhilfen werden für Projekte gewährt, die innovative Verfahren in gegebenen Beschäftigungskontexten auf dem offenen Arbeitsmarkt aufzeigen, die zur Ausgestaltung von Strategien für die Beschäftigung und soziale Eingliederung von Menschen mit ASS beitragen können. Unterstützt werden innovative und integrierte Projekte, die sich mit den Mehrfachbenachteiligungen befassen, denen Menschen mit ASS ausgesetzt sind, und gleichzeitig deren Potenzial berücksichtigen sowie ihre Eingliederung in den offenen Arbeitsmarkt fördern, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu verbessern.

denen der Zugang von Menschen mit ASS zum offenen Arbeitsmarkt und ihr Verbleib auf diesem in der Praxis gefördert werden kann, wobei auf die Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen zu achten ist. Die Projekte müssen auf konkreten Fällen basieren, die es einer Reihe von Menschen mit Autismus erlauben, während der Projektlaufzeit einer bezahlten Tätigkeit in einer integrierten Arbeitsumgebung nachzugehen, wobei die betreffenden Arbeitsplätze nach Auslaufen der EU-Finanzhilfe aufrecht erhalten werden
sollen.

Maßnahmen/Methoden

Unter Berücksichtigung des breiten Spektrums autistischer Störungen, die eine individuelle Gestaltung des Arbeitsplatzes der betroffenen Menschen erfordern, sowie des allgemeinen Mangels an Daten und Kenntnissen über zufriedenstellende politische Initiativen sollen die finanzierenden Projekte dazu beitragen,
  • näher Aufschluss über das Phänomen Autismus sowie die Herausforderungen und Hürden zu gewinnen, denen sich Menschen mit Autismus beim Einstieg in den Arbeitsmarkt gegenübersehen;
  • die Arbeitsplätze und das entsprechende Umfeld im Hinblick auf die Integration und Teilhabe von behinderten Menschen, vor allem von Menschen mit ASS, anzupassen, und die grundlegenden Bedürfnisse in puncto Zugänglichkeit zu befriedigen;
  • aufzuzeigen, welche konkreten Arbeitsmarktmaßnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Autismus und zur Erhöhung ihrer Beschäftigungsquote getroffen werden sollten;
  • die bestehenden konzeptionellen Ansätze in den Mitgliedstaaten zu ermitteln und die Arten von Maßnahmen aufzuzeichnen, die darauf abzielen, Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Autismus zu schaffen und ihnen beim Zugang zur Beschäftigung und beim Erhalt des Arbeitsplatzes behilflich zu sein;
  • die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu bewerten und verwertbare Schlussfolgerungen für die Übertragung der Erkenntnisse zu formulieren;
  • den Austausch bewährter Verfahren zu fördern.

Antragsberechtigt

Verantwortlich

GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit
Referat G.3 – Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
B-1049 Brüssel, Belgien

Einreichungsfrist Ende

19.08.2010

Quelle

GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN VP/2010/017