Pilotprojekte zur Beschäftigung von Menschen mit Autismus-Spektrum-StörungZieleFinanzhilfen werden für Projekte gewährt, die innovative Verfahren in gegebenen Beschäftigungskontexten auf dem offenen Arbeitsmarkt aufzeigen, die zur Ausgestaltung von Strategien für die Beschäftigung und soziale Eingliederung von Menschen mit ASS beitragen können. Unterstützt werden innovative und integrierte Projekte, die sich mit den Mehrfachbenachteiligungen befassen, denen Menschen mit ASS ausgesetzt sind, und gleichzeitig deren Potenzial berücksichtigen sowie ihre Eingliederung in den offenen Arbeitsmarkt fördern, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu verbessern.denen der Zugang von Menschen mit ASS zum offenen Arbeitsmarkt und ihr Verbleib auf diesem in der Praxis gefördert werden kann, wobei auf die Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen zu achten ist. Die Projekte müssen auf konkreten Fällen basieren, die es einer Reihe von Menschen mit Autismus erlauben, während der Projektlaufzeit einer bezahlten Tätigkeit in einer integrierten Arbeitsumgebung nachzugehen, wobei die betreffenden Arbeitsplätze nach Auslaufen der EU-Finanzhilfe aufrecht erhalten werden sollen. Maßnahmen/MethodenUnter Berücksichtigung des breiten Spektrums autistischer Störungen, die eine individuelle Gestaltung des Arbeitsplatzes der betroffenen Menschen erfordern, sowie des allgemeinen Mangels an Daten und Kenntnissen über zufriedenstellende politische Initiativen sollen die finanzierenden Projekte dazu beitragen,
AntragsberechtigtVerantwortlichGD Beschäftigung, Soziales und ChancengleichheitReferat G.3 – Eingliederung von Menschen mit Behinderungen B-1049 Brüssel, Belgien Einreichungsfrist Ende19.08.2010QuelleGD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN VP/2010/017 |
