Programm KULTUR: Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen EinrichtungenZieleDieser Aktionsbereich dient zur Kofinanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem langfristigen Arbeitsprogramm von Organisationen, die im Bereich Kultur ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse verfolgen bzw. ein Ziel, das sich in den Rahmen der Kulturpolitik der EU einfügt.Maßnahmen/MethodenJährliche BetriebskostenzuschüsseAntragsberechtigtFörderfähige Antragsteller müssen:- eine öffentliche oder private unabhängige Einrichtung mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit sein. Internationale, nationale, regionale oder lokale „Behörden“, wie z. B. Gemeinden, Provinzen oder Regionen sowie natürliche Personen, sind nicht förderfähig. - einen eingetragenen Sitz in einem der am Programm beteiligten Länder haben; - eine Einrichtung ohne Erwerbszweck sein; - ein rechtliches Mandat im Kulturbereich haben, d. h. ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen bzw. ein Ziel, das sich in den Rahmen der Kulturpolitik der EU einfügt. - nur einen einzigen Antrag im Rahmen der jährlichen Maßnahme Betriebskostenzuschuss stellen. Sollte eine Organisation mehr als einen Antrag im Rahmen der jährlichen Betriebskostenförderung stellen, werden alle Anträge als nicht förderfähig bewertet. VerantwortlichExekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und KulturEinreichungsfrist Ende15.09.2010 |
