weiter bilden - Initiative für berufsbegleitende Bildung

Ziele

Mit 140 Millionen Euro fördern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäische Sozialfonds in den nächsten Jahren die Weiterbildung von Beschäftigten. Ziel des neuen Programms "weiter bilden" ist es, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erhöhen.

Maßnahmen/Methoden

1. Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung. Zu diesen zählen:
• Stärkung der Beratungsstrukturen
• Ermittlung von betrieblichem Qualifi zierungsbedarf
• Transfer bewährter Instrumente und Verfahren in der Praxis
• Kooperation in der Weiterbildung
• Stärkung der Qualität und des Erfahrungsaustauschs 

2. Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb:
Zu diesen zählen grundsätzlich alle Maßnahmen, die der Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schulen und der berufl ichen Erstausbildung dienen.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner und Sozialpartner zur Umsetzung von bestehenden Qualifizierungstarifverträgen oder der o. g. Vereinbarungen sowie Unternehmen, die in den Regelungsbereich eines Qualifizierungstarifvertrages oder einer der o. g. Vereinbarungen der jeweils zuständigen Sozialpartner fallen. ein Organisationsträger (Bildungsdienstleister) kann mit der Beantragung und Organisation der Maßnahme beauftragt werden. Die Antragsteller müssen eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten.

Einreichungsfrist Ende

01.01.2013

Termine

Die Antragstellung ist laufend möglich.