weiter bilden - Initiative für berufsbegleitende BildungZieleMit 140 Millionen Euro fördern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäische Sozialfonds in den nächsten Jahren die Weiterbildung von Beschäftigten. Ziel des neuen Programms "weiter bilden" ist es, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erhöhen.Maßnahmen/Methoden1. Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung. Zu diesen zählen: 2. Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb: AntragsberechtigtAntragsberechtigt sind Tarifvertragspartner und Sozialpartner zur Umsetzung von bestehenden Qualifizierungstarifverträgen oder der o. g. Vereinbarungen sowie Unternehmen, die in den Regelungsbereich eines Qualifizierungstarifvertrages oder einer der o. g. Vereinbarungen der jeweils zuständigen Sozialpartner fallen. ein Organisationsträger (Bildungsdienstleister) kann mit der Beantragung und Organisation der Maßnahme beauftragt werden. Die Antragsteller müssen eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten.VerantwortlichESF-Regiestelle WeiterbildungEinreichungsfrist Ende01.01.2013TermineDie Antragstellung ist laufend möglich. |
