Information, Konsultation und Beteiligung der Unternehmensvertreter 2010

Ziele

Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter bei Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung in Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind. Diese Mittel sind ferner  für die Einrichtung von Informations- und Beobachtungsstellen bestimmt, deren Aufgabe es ist, die  Sozialpartner und Unternehmen zu informieren und bei der Schaffung grenzübergreifender Strukturen  zur Information, Anhörung und Beteiligung zu unterstützen sowie die Beziehungen zu den  EU-Institutionen zu fördern.  Im Hinblick auf die genannten Ziele der Haushaltslinie können die Mittel auch für die Finanzierung  kurzer Ausbildungsmaßnahmen für Verhandlungsführer und Vertreter genutzt werden, die bei  multinationalen Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsgremien tätig sind, sowie für  Maßnahmen, an denen Vertreter der Sozialpartner in den Beitrittsländern beteiligt sind. Des Weiteren  können die Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen genutzt werden, die darauf abstellen, die  Sozialpartner in die Lage zu versetzen, ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf Information,  Konsultation und Beteiligung in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen auszuüben,  insbesondere im Rahmen der Europäischen Betriebsräte, und die auf Unternehmensebene tätigen  Akteure mit den transnationalen Betriebsvereinbarungen vertraut zu machen und ihre Zusammenarbeit  im Gemeinschaftsrahmen zu stärken

Maßnahmen/Methoden

1. Transnationale Kooperationsprojekte:

a) Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Einrichtung von Informations-, Konsultations- und Beteiligungsstrukturen im Kontext der
Europäischen Gesellschaft und der Europäischen Genossenschaft sowie der aus grenzüberschreitenden Verschmelzungen hervorgegangenen Kapitalgesellschaften im Sinne des Artikels 16 der Richtlinie 2005/56/EG;
• b) Förderung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren im Hinblick auf die Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Einrichtung von Informations-, Konsultations- und Beteiligungsstrukturen in Unternehmen in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2002/14/EG;
• c) Förderung der Einrichtung neuer Europäischer Betriebsräte und Verbesserung grenzübergreifender Informations- und Konsultationsprozesse in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen;
• d) Förderung transnationaler Maßnahmen im Bereich Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer, unter Beteiligung von Vertretern der neuen Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer;
• e) Förderung von Maßnahmen, die die Sozialpartner in die Lage versetzen sollen, ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf Information, Konsultation und Beteiligung in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen auszuüben, insbesondere im Rahmen der Europäischen Betriebsräte;
• f) Förderung von Maßnahmen, mit denen die auf Unternehmensebene tätigen Akteure mit den transnationalen Betriebsvereinbarungen vertraut gemacht und ihre Zusammenarbeit im Gemeinschaftsrahmen gestärkt werden sollen;
• g) Förderung innovativer Maßnahmen zur Gestaltung von Unterrichtung,
Anhörung und Beteiligung, mit Blick auf eine vorausschauende Bewältigung des Wandels und die Prävention bzw. Lösung von Streitigkeiten im Kontext von Umstrukturierungen, Fusionen, Übernahmen und Betriebsverlegungen von gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen.

2. Informations- und Beobachtungsstellen:

• h) Unterstützung der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung
transnationaler Kooperationsprojekte im Bereich Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer;
• i) Überwachung, Analyse und Bewertung der Erfahrungen bei der Schaffung transnationaler repräsentativer Gremien auf Unternehmensebene und Prüfung der Frage, inwieweit die Ziele hinsichtlich Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung innerhalb dieser Gremien tatsächlich erreicht wurden.

Antragsberechtigt

Transnationale Kooperationsprojekte: Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervertreter/innen

Informations- und Beobachtungsstellen: europäische Organisationen, die Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vertreten

Verantwortlich

Europäische Kommission – GD EMPL/F.2
Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit

ARCHIVE, Rue Joseph II ,54
B-1049 Brüssel, Belgien

Einreichungsfrist Ende

03.09.2010

Quelle

GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit 2010: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen VP/2010/003